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Verantwortlich für den Inhalt: David Schuster

 

Kontakt:

David Schuster Feinmechanik

Ständlertstr. 35

DE-81549 München

Tel: +49 89 680 98 320

 

E-mail: david.schuster (at ) t-online.de

 

Umsatzsteuer-ID:

DE...DE211386335..

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der David Schuster Feinmechanik

 

1. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lieferungen erfolgen nur aufgrund nachstehender Bedingungen, die durch Auftragserteilen als in allen Teilen anerkannt gelten. Die Bedingungen des Kunden gelten nicht, wenn wir Ihnen nicht

ausdrücklich zustimmen. Nur schriftliche Einverständniserklärungen unsererseits können derartige Bedingungen zum Vertragsinhalt machen.

 

2. Angebote/Vertragsabschluss

Die Angebote von David Schuster Feinmechanik sind – soweit nicht ausdrücklich anders im Angebot ausgewiesen – grundsätzlich freibleibend und verpflichten die David Schuster Feinmechanik nicht, eine daraufhin eingehende Bestellung als Auftrag anzunehmen.

Bei David Schuster Feinmechanik eingehende Bestellungen gelten als verbindlicher Auftrag, sobald David Schuster Feinmechanik die Bestellung schriftlich bestätigt hat oder nach den nachstehenden Ausführungen eine Bestätigung nicht vorgesehen ist. Wünscht der Auftraggeber bei von David Schuster Feinmechanik vor oder nach Bestelleingang gelieferten/durchgeführten Teilleistungen Nacharbeiten (z.B. Änderungen oder Korrekturen), so kommt dies einer expliziten schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Als Bestelleingang in diesem Sinn gelten auch mündliche

Wünsche/Anweisungen des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist an eine abgegebene Bestellung nach Eingang der Bestellung gebunden.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackungs-, Fracht- und

Versicherungskosten, Zoll usw. Die gesamten Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen.

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung als freibleibend mit der Maßgabe, dass die am Tage der Lieferung gültigen Preise verrechnet werden. Richtpreise für Werkzeuge sind nach unten und oben offene Richtwerte, die auf der Grundlage des voraussichtlichen Aufwandes kalkuliert sind. Die Abrechnung erfolgt nach dem entstandenen Aufwand.

 

4. Auftragsausführung

Für unsere Fertigung bzw. Lieferung ist der Wortlaut unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Wenn sich darin Fehler oder Widersprüche gegenüber den Wünschen des Bestellers befinden, so ist der Besteller verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei evtl. Änderungen, die ohne unser Verschulden ausgeführt werden müssen, trägt der Besteller die anfallenden Kosten. Änderungswünsche des Auftraggebers können nur dann verbindlich berücksichtigt werden, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

Wenn angefangene Aufträge annulliert werden, so trägt der Auftraggeber die bis dorthin angefallenen Kosten nebst eines pauschalen Zuschlages von 10 %: Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Uns bleibt es vorbehalten, gegen Nachweis eines höheren Schadens die Kosten geltend zu machen. Der Kunde übergibt uns die maßgeblichen 1:1-Konstruktionsplanungen. Wir übernehmen keine Leistungs- und Funktionsgarantie für bloße Werkzeugkonstruktionen, die wir nicht selbst angefertigt haben. Sofern uns der Auftraggeber 1:1-Zeichnungen bei Auftragserteilung nicht übergibt oder uns hinsichtlich der Anfertigung keinen anderen Bescheid gibt, fertigen wir diese selbst an. Die von uns gefertigten 1:1-Zeichnungen gelten 3

Wochen nach Übersendung zum Auftraggeber zur Genehmigung als genehmigt. Sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt ist.

Müssen für die 1:1-Zeichnungen Pausen oder Kopien angefertigt werden, so werden diese in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber nimmt fertigungsbedingte Mengenunterschiede von 10 %gegenüber der vereinbarten Menge in Kauf.

 

5. Lieferzeiten

Die angegebenen Lieferzeiten beginnen grundsätzlich erst dann, wenn alle zur Fertigung erforderlichen Angaben und Zeichnungen in unserem Besitz sind. Änderungen in der Ausführung

während der Laufzeit der Aufträge bedingen eine entsprechende Verlängerung der zugesagten Fristen.

Die Lieferzeiten verstehen sich ab 81549 München und werden nur vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörung, Streiks usw., zugesagt.

Im Falle unseres eigenen Verzuges ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrages zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Teilleistungen darf er nicht zurückweisen, Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt oder gleichzusetzender Ereignisse hat der Kunde das Recht, von uns eine Erklärung zu verlangen, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Bei

Nichterklärung unsererseits hat der Käufer das Recht des Rücktritts.

 

6. Versand und Gefahrenübergang.

Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Verfrachter, spätestens mit dem Verlassen des Lieferwerks oder unseres oder eines sonstigen Lagers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Ware und zwar auch bei frachtfreier Lieferung auf den Auftraggeber über. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden.

Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und sie als ab Werk geliefert zu berechnen.

Frachtfreie Lieferung versteht sich immer nur frachtfrei zu der angegebenen Lieferadresse des Bestellers. Sofern gegenüber der vorgesehen Versandart eine Versandart verlangt wird, die kostspieliger ist, insbesondere Eilgut, Expressversand, LKW-Versand oder dergleichen, so trägt der Besteller, sofern er einen solchen Versand verlangt, die Mehrkosten gegenüber der in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Versandart.

 

7. Garantie und Mangelrüge

Wir leisten Garantie auf einwandfreie Lieferung auf die Dauer eines halben Jahres vom Versandtermin ab. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind alle Oberflächenveredelungen wie z. B. Lackanstriche, Verchromung, Vernickelung, Beschichtungen usw. und zwar sowohl der ganzen Anlage als auch einzelner Teile. Soweit wir Fremdfabrikate einbauen, übernehmen wir nur

Garantie für diese Teile insoweit und in dem gleichen Umfang, als unsere Lieferanten eine solche Garantie uns gegenüber übernehmen.

Bei Lohnarbeiten haften wir nur bis zur Höhe der Lohnvergütung, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung ist insoweit auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Mangelrüge hat der Kunde unverzüglich nach Empfang der Ware der David Schuster Feinmechanik schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht zu entdecken sind oder sich während des Laufes der Garantiefrist zeigen, müssen bei Vermeidung des Verlustes von Ersatzansprüchen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Der Garantieanspruch des Kunden verjährt innerhalb eines Monats nach Ablehnung desselben durch uns. Mangelhafte Waren werden von uns im Falle einer fehlgeschlagenen Nachbesserung

zurückgenommen und dafür Ersatz einwandfreier Ware geleistet. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Aufwendungen, die der Käufer oder ein Dritter ohne unsere Einwilligung zur Beseitigung etwaiger Mängel macht, sind nicht ersatzfähig. Für Nebenkosten, die im Zusammenhang mit Reklamationen entstehen, also insbesondere Montage- oder Demontagekosten und

dergleichen, können uns gegenüber keine Ersatzansprüche gestellt werden. Ebenso wenig können Arbeitslöhne und Reisespesen, die der Hersteller zur Klärung von Mängeln oder zur Demontage mangelhafter Lieferungen aufwenden muss, uns in Rechnung gestellt werden.

 

8. Zahlungsbedingungen.

Für den Auftrag gelten jeweils die auf unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung vorgeschriebenen Zahlungsbedingungen. Die Skontofrist beginnt ab Rechnungsdatum. Skontoabzüge werden nur zu dem vorgegebenen Prozentsatz gewährt. Bei Skontoabzug muss die Zahlung so erfolgen, dass der bezahlte Betrag von unserer Bank spätestens mit Ende der Skontofrist

gutgeschrieben ist. Die Aufrechnung der Rechnungsbeträge ist nur gegen rechtskräftig gestellte Gegenforderungen zulässig.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank berechnet. Werden uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, unsere Lieferungen von vorheriger Zahlung abhängig zu machen.

Leistet der Käufer auf Aufforderung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Vorauszahlung, so sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen schuldhaftem Verhalten des Käufers bei Vertragsabschluß bleiben vorbehalten.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Das Eigentumsrecht geht auch nicht teilweise dadurch unter, dass Zahlung geleistet wird, welche dem Kaufpreis für eines oder mehrer Stücke entsprechen. Es bleibt vielmehr bis zur restlosen Befriedigung unserer gesamten Forderung an jedem einzeln verkauften Gegenstand bestehen. Der Käufer

verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung oder sonstiger Weise über die Waren zu verfügen.

9.1 Verlängerter Eigentumsvorbehalt.

Weiterveräußerungsklausel.:

Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im

voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (inkl. MwSt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt.

Verarbeitungsklausel:

Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich bei uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung).

 

10. Erfüllungsort ist 81549 München

 

11. Gerichtsstand ist München

David Schuster Feinmechanik

Ständlerstr. 35

81549 München

Stand: Januar 2022



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